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Zuständigkeit des Amtsgerichts Maulbronn



Das Amtsgericht Maulbronn ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Straf- und Grundbuchsachen.

Außerdem ist es zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Beim Amtsgericht Maulbronn wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Das Vereinsregister wurde im Juni 2014 unter Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb in Mannheim konzentriert. Näheres hierzu unter: http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/,Lde/1169007%20.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Aufgaben und Verfahren.




Zentralisierung der Grundbuchämter (bis 2018)

Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, hat am 01.04.2012 die Umsetzung der Grundbuchreform des Landes Baden-Württemberg begonnen. Im Zuge dieser Reform werden bis 2018 über 660 zumeist kommunale Grundbuchämter aufgelöst und 13 zentralisierte Grundbuchämter gebildet, welche dann bei den Amtsgerichten geführt werden. Für den Landesgerichtsbezirk Karlsruhe ist ab 04.03.2013 das Amtsgericht Maulbronn zuständig. Gleichzeitig werden die bislang vor Ort vorhandenen Grundakten in ein Zentralarchiv nach Kornwestheim verbracht, elektronisch erfasst und archiviert.

Im neuen Amtsgericht - Grundbuchamt - Maulbronn können grundsätzlich nur elektronische Grundbücher bearbeitet werden. Das bedeutet, dass die bislang häufig noch in Papierform vorhandenen Grundbücher zunächst in einem der drei vom Land Baden-Württemberg eingerichteten Erfassungszentren elektronisch erfasst werden müssen, bevor neue Eintragungen darin vorgenommen bzw. Abschriften bzw. Auskünfte erteilt werden können.

Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck und besonderem Engagement an diesem Reformprojekt. Aufgrund der Menge und Komplexität der zu erfassenden Daten bzw. Akten und der zu beachtenden Sorgfalt in diesem hochsensiblen Bereich lassen sich allerdings in der Übergangszeit, insbesondere in den ersten Monaten nach der Abgabe von Grundbuchämtern, Wartezeiten leider nicht vermeiden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zur Grundbuchreform erhalten Sie auf der Internetseite des Justizministeriums Baden-Württemberg unter "Neuordnung des Grundbuchwesens" sowie der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg. Sie finden hier neben allen allgemeinen Informationen auch die Übersicht über diejenigegen Grundbuchbezirke, die bereits in die Zuständigkeit der Amtsgerichte übergegangen sind. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.



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